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Die EU-Kommission will das Vergaberecht grundlegend reformieren. Aus drei Richtlinien könnte eine unmittelbar geltende Verordnung werden. Nationale Plattformen sollen stärker verbunden und Unternehmensdaten nach dem Once-only-Prinzip möglichst nur einmal bereitgestellt werden.
Zugleich soll Qualität mehr Gewicht erhalten. Nach dem Vorschlag sollen mindestens 30 Prozent der Wertung über Qualitätskriterien laufen, bei arbeitsintensiven Aufträgen sogar 50 Prozent. Ein niedriger Preis allein reicht damit noch weniger.
Bis zur Anwendung können Jahre vergehen, doch die Vorbereitung beginnt heute. Referenzen, Nachweise und Unternehmensdaten müssen aktuell, auffindbar und wiederverwendbar sein. Die Reform macht Vergabe zu einem strukturierten Datenprozess. Wer seine Leistungsfähigkeit digital belegen kann, spart Zeit und reduziert Fehler. Wer Informationen bei jeder Ausschreibung neu zusammensucht, gerät zunehmend ins Hintertreffen.
Wer Informationen bei jeder Ausschreibung neu zusammensucht, gerät zunehmend ins Hintertreffen.