Bau-Radar
Im Bundesfernstraßenbau wird BIM vom Pilotansatz zum Regelprozess. Am 27. März 2026 gab das Bundesverkehrsministerium den Startschuss für den bundesweiten Rollout. Künftige Planungen sollen nach einheitlichen digitalen Standards und auf Basis digitaler Modelle umgesetzt werden.
Eine sofortige ausnahmslose Pflicht besteht dennoch nicht. Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau 05/2026 erlaubt für einen Übergangszeitraum weiterhin die bisher üblichen Methoden; den Übergang steuert die jeweilige Straßenbauverwaltung. Bei Vergaben gewinnen klare Vorgaben zu Datenformaten, Modellanforderungen, Schnittstellen und Verantwortlichkeiten dadurch sichtbar an Bedeutung.
Unternehmen sollten ihre digitale Leistungsfähigkeit deshalb konkret belegen können: Wer liefert welche Information wann und in welchem Format? BIM und Datenmanagement werden damit schrittweise zum Wettbewerbsfaktor, ohne dass jede Ausschreibung bereits heute zwingend ein BIM-Projekt wäre.
Wer liefert welche Information wann und in welchem Format?