Bau-Radar
Seit der Reform ist die digitale Durchführung von Planfeststellungsverfahren der Regelfall: Pläne werden elektronisch eingereicht, Unterlagen online veröffentlicht und Einwendungen digital abgegeben. Für zentrale Bundesverkehrsvorhaben steht dafür ein gemeinsames Antrags- und Beteiligungsportal bereit.
Nach unserer Einordnung bleibt außerhalb dieses Kernbereichs eine Lücke. Landesstraßen, kommunale Projekte, wasserrechtliche Verfahren und Teile der Energieinfrastruktur werden nicht von einer einheitlichen Plattform abgedeckt. Das Recht verlangt Digitalisierung, während Länder und Kommunen die technische Grundlage teilweise erst schaffen müssen.
Für Verfahren, die bis einschließlich 31. Dezember 2027 eingeleitet werden, kann die Behörde jedoch ganz oder teilweise noch das alte Recht anwenden. Diese Übergangszeit sollte als Testfenster genutzt werden: Zuständigkeiten klären, Datenformate vereinheitlichen und digitale Abläufe erproben. Ein Portal allein beseitigt keine Medienbrüche.
Das Recht verlangt Digitalisierung, während Länder und Kommunen die technische Grundlage teilweise erst schaffen müssen.